Seit Dienstag, dem 21. Dezember 2010, bietet die Tagesschau eine kostenlose Applikation für iPad/iPhone, Android und Blackberry an. Die kostenlos angebotenen Anwendungen präsentieren das bereits über tagesschau.de sowie die mobile Website mobil.tagesschau.de abrufbare Programm in einer für mobile Geräte angepassten Version. Das heißt: keine zusätzlichen Inhalte, aber mehr Komfort in der Nutzung, so die ARD. Tagesschau.de soll somit zu mobilen Konkurrenzangeboten aufschließen, die es gratis gibt.
Dies sorgte allerdings für erheblichen Aufruhr innerhalb der Medienbranche, insbesondere durch den VDZ und den BDVZ wurden Vorwürfe wie Wettbewerbsverzerrung und Rechtswidrigkeit laut. Bereits vor einem Jahr, als die Pläne für eine Tagesschau-App bekannt wurden, sorgte dies für eine Welle der Empörung.
Seither wird darüber diskutiert, ob es legitim sei, eine solche Anwendung aus Gebührenmitteln zu finanzieren. Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk kostenlose Angebote zur Verfügung stellt, die über den Zweck der Grundversorgung hinausgehen, fällt dies zu Lasten der privaten Anbieter, die ihrerseits aber zum Überleben auf bezahlte Angebote angewiesen sind. Das Hauptproblem ist, dass es in Deutschland zu wenig klar definierte Regeln gibt, die vorschreiben, was die Öffentlich-Rechtlichen machen dürfen und wie sich ihre Apps von den Angeboten privater Medienhäuser unterscheiden müssen.
NDR-Intendant Lutz Marmor dazu: „Die Tagesschau-App ist ein zeitgemäßer Service, den wir unseren Zuschauerinnen und Zuschauern ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Dies bedeutet nicht, dass alle von uns künftig angebotenen Apps kostenlos erhältlich sein werden. Schon heute vertreibt unsere Enkeltochter Studio Hamburg zum Beispiel eine kostenpflichtige Loriot-App. Weitere kostenpflichtige Angebote sind geplant.“
Laut NDR seien lediglich einmalige Entwicklungskosten angefallen, weitere finanzielle Aufwendungen entstünden nicht. Die Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, betonte, dass die App den gesetzlichen Vorgaben entspreche und ferner dem Gebot der Technikneutralität Rechnung trage.
mehr Informationen
[www.netzwertig.de│Autor: Martin Weigert│21.12.2010│06:00]