eBooks sind aus der modernen Lese- und Bildungswelt nicht mehr wegzudenken. Doch nicht alle Menschen können sie problemlos nutzen – etwa Personen mit Sehbehinderungen oder motorischen Einschränkungen. Barrierefreie eBooks sollen sicherstellen, dass digitale Inhalte für alle zugänglich sind. Am 28.06.2025 ist es dann endlich soweit – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft und sämtliche eBooks, die ab diesem Stichtag auf den Markt kommen, müssen barrierefrei umgesetzt sein. Neben den hier betrachteten eBooks sind auch Webseiten, Webshops oder E-Reader von dem Gesetz betroffen. Dabei stellt das Gesetz die Verlage vor neue Herausforderungen und Chancen. Welche Anforderungen müssen die Verlage umsetzen? Und wie gut ist die Verlagswelt jetzt schon darauf vorbereitet?
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beruht auf dem European Accessibility Act (EAA) – einer europaweiten Verordnung zur Stärkung der Barrierefreiheit – und umfasst unter anderem den gesamten Online-Handel, Hardware, Software als auch Bankdiensleistungen. Betroffen sind von dem Gesetz Händler, Hersteller, Importeure und Dienstleistungserbringer, jedoch werden Kleinstunternehmen von den Regelungen ausgenommen. Das BFSG stärkt dabei die Rechte von Verbraucher*innen und regelt sämtliche Anforderungen, die an bestimmte Produkte und Dienstleistungen gestellt werden. Vor allem geht es aber darum, dass diese “ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar” sein sollen. Auch eBooks fallen unter das Gesetz und sind ab dem Stichtag barrierefrei umzusetzen.
Was bedeutet Barrierefreiheit bei E-Books?
Wenn es um Barrierefreiheit bei eBooks geht, sind nicht nur Sehbeeinträchtigte betroffen, auch die Zielgruppen von motorisch, kognitiv oder akustisch eingeschränkten Personen müssen zwingend beachtet werden, denn all diese Gruppen stellen verschiedene Anforderungen an die eBooks. Zusätzlich kommt die Barrierefreiheit auch nichteingeschränkten Personen zugute, da die Umwelt mit ihren Licht- und Lärmverhältnissen auch zu einer temporären Einschränkung der Wahrnehmung von digitalen Inhalten führen kann.
Da die Vielzahl der Anforderungen zu groß ist, um sie in diesem Artikel vollständig abzudecken, wird hier nur ein Ausschnitt dieser betrachtet.
Wer sich schon mal mit der Barrierefreiheit bei digitalen Medien beschäftigt hat, wird von Alternativtexten bereits gehört haben. Diese bieten eine interpretationslose Beschreibung von Abbildungen und sind daher besonders wichtig für Personen mit Sehbeeinträchtigungen, da für diese ggf. sämtliche Inhalte der Abbildung verloren gehen könnten.
Für Personen mit akustischen Einschränkungen kann es wiederum wichtig sein, dass Videos in Gebärdensprache in die eBooks eingebettet werden, da Personen mit angeborener Taubheit oftmals Schwierigkeiten haben, komplexe Satzstrukturen aufzuschlüsseln. Dies liegt daran, dass sie oftmals mit der Gebärdensprache aufwachsen, welche einen anderen Satzbau hat als die deutsche Schriftsprache.
Da motorisch eingeschränkte Personen in ihren Bewegungsabläufen eingeschränkt sind, kann bei einem hohen Schweregrad der Einschränkung eine alternative Bedienung des eBooks, beispielsweise über die Tabulator-Taste der Tastatur, erforderlich sein.
Zuletzt stellen auch Personen mit kognitiven Einschränkungen Anforderungen an die barrierefreien eBooks. Um das Textverständnis und den Lesefluss für diese Zielgruppe zu fördern, sollten Leichte Sprache als auch unterstützende Schriften wie Open Dyslexic angewendet werden, die die Zeichenerkennung erleichtert.
Wie weit sind die Verlage?
Letztendlich ist es ebenfalls interessant zu betrachten, wie weit die Verlagswelt bereits mit der Umsetzung der Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist. Ende Oktober 2024 hat das Börsenblatt die Ergebnisse einer Umfrage dazu in der Branche veröffentlicht, welche eher ernüchternd ausgefallen ist. Während 40% der Befragten zu diesem Zeitpunkt angaben, dass sie mit der Umsetzung bereits angefangen haben und diese auch bis zum Stichtag fertigstellen werden, gab der Großteil von 48% an, dass sie sich mit dem Thema noch nicht beschäftigen konnten und es auch noch nicht sicher ist, ob diese die Anforderungen rechtzeitig umsetzen können. Nur 8% der befragten Verlage konnten die Anforderungen bereits vollständig in die eigenen Prozesse implementieren und dabei ebenfalls die Backlist berücksichtigen. Zukünftig könnte es bei einigen Verlagen auf den letzten Metern spannend werden, ob der Stichtag eingehalten werden kann.
Autorin: Antonia Dorndorf
Lektorin: Julia Degenkolb
Quellen:
https://www.boersenblatt.net/news/nicht-alle-sind-vorbereitet-347621
https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658- 03857-1
https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-21402-9