Unsere Branche hat ganz verschiedene Ideen und Strategien um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern oder zu ahnden. Doch wirklich befriedigend ist bislang keine. So soll laut des Bundesministeriums für Wirtschaft ein „Three-Strikes-Modell“ eingeführt werden. Warnhinweise als Pop-Ups o.ä. sollen den Nutzern signalisieren, dass sie im Begriff sind sich illegale Daten runterzuladen. Sie bekommen zwei Warnungen, dann eine Strafe.
Doch auch innerhalb der Fraktion ist das Modell noch umstritten. Ein Großteil der illegalen Nutzer gab in der Studie, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegeben wurde, an, dass sie sich davon abbringen lassen würden geschützte Inhalte herunterzuladen. Die Schwierigkeit besteht aber auch darin, Filesharer/Filehoster dazu zu bewegen entsprechende Warnungen anzubringen.
Weiter besteht der klassische Kopierschutz alias DRM. Digital Rights Management (digitale Rechteverwaltung) ist ein Verfahren mit dem die Nutzung und Verbreitung digitaler Medien kontrolliert werden soll. Raubkopien sollen damit verhindert und eine neue Abrechnungsmöglichkeit für Lizenzen und Rechte geschaffen werden. Man unterscheidet hartes und weiches DRM. Beim harten DRM kann nur mit bestimmter Software auf die Produkte zugegriffen werden. Dabei sind die Daten verschlüsselt, kopiergeschützt und der Zugang ist beschränkt. Damit ist ein beliebiger digitaler Inhalt eindeutig an eine Lizenz gebunden. Ohne diese kann der Nutzer zwar das Gerät oder den Datenträger erwerben, nicht jedoch auf den Inhalt zugreifen. Das weiche DRM, auch psychologisches DRM genannt, ist ein digitales Wasserzeichen. Das bedeutet, dass eine Signatur und/oder persönliche Daten des Käufers in die geladene Datei eingebunden werden. So wird auch eine juristische Verfolgung möglich und es findet keine technische Einschränkung bei legaler Nutzung statt.
Doch was soll DRM bewirken? Ziel ist es das Urheberrecht durch die Eindämmung illegaler Downloads zu schützen. Technische Hürden sollen errichtet werden, um illegale Kopien zu verhindern. In Aussicht gestellte Strafen sollen durch ihre psychologische Wirkung abschrecken. Doch ist das tatsächlich die Wirkung? Fühlt sich der Kunde nicht gegängelt und eingeschränkt? DRM verhindert, dass Kunden DAS Lesegerät verwenden, das sie gerne möchten. DRM läuft nicht auf allen Geräten. Wenn es bei DRM technische Probleme gibt, dann kann ein Kunde seine erworbenen Rechte an einem Produkt nicht ausüben. Auf der anderen Seite wiederum bietet DRM vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise eine Mietmöglichkeit. So können Dateien zeitlich befristet von Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden.
Sollte man das harte DRM abschaffen? In den USA testet Holtzbrinck bei einem Imprint den Verzicht auf DRM. Auch andere große Verlagsgruppen in den USA denken darüber nach, nur noch weiches DRM zu verwenden. Sie wollen auf die Fairness ihrer Kunden setzen. Die Resonanz der Presse ist positiv. Es gilt Vertrauen statt Kontrolle. Den Kunden sollte es so einfach, schnell und bequem wie nur möglich gemacht werden an ihre Inhalte zu kommen. Denn ein zufriedener Kunde kauft wieder. Bislang hat auch noch keine Studie je bewiesen, dass DRM wirklich Urheberrechtsverletzungen und Piraterie verhindert. Dafür ist es unter den Hackern aber zu einem richtigen Sport geworden DRM zu knacken und das erfolgreich. Es ist kein Geheimnis, dass das Urheberrecht schon längst dringend einer gesetzlichen Überarbeitung bedarf. Denn im Paragraphen-Dschungel ist es schwer für den Nutzer einzusehen, was rechtswidrig ist und was nicht. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat angekündigt, einen neuen Entwurf zum Urheberrecht vorzulegen. Immerhin ein Anfang.
Anja Fuhrmann