Urheberrecht und Plagiate im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz
KI kann heutzutage in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, sei es zur bloßen Ideenfindung oder auch zur Schaffung neuer kreativer Inhalte. Dabei greift die KI jeweils auf verschiedenste Trainingsdaten zurück, die zuvor von Autor*innen, Künstler*innen oder auch Musiker*innen geschaffen wurden. Dies führt uns allerdings zu drei elementaren Fragen in Hinsicht auf die Ergebnisse der KI, die hier näher beleuchtet werden sollen: Was passiert, wenn das KI-generierte Ergebnis zu sehr einzelnen Werken aus den Trainingsdaten ähnelt? Wie können sich die Schaffenden vor solchen Plagiaten schützen? Und ist es möglich, diese anhand von KI zu erkennen?
Wer hat eigentlich Urheberrecht?
In Deutschland wird das Urheberrecht über das Urheberrechtsgesetz geregelt. Nach diesem werden Werke geschützt, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Allerdings sieht dies bei KI-generierten Inhalten bereits sehr anders und komplizierter aus, denn hier fehlt der traditionelle menschliche Urheber als Schaffer des Werkes. Somit kann weder das KI-Unternehmen noch der Prompter ein Urheberrecht auf die Inhalte erheben. Natürlich kann es hier in Einzelfällen auch Ausnahmen geben, wenn beispielsweise der Prompt für sich schon so kreativ und speziell ist, dass dieser bereits eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreicht, oder der menschliche Anteil an der Erschaffung anderweitig so groß ist, dass diese erreicht werden kann.
Auch wenn die Schaffung von KI-Inhalten in der Regel nicht zum Urheberrecht führt, kann weiterhin der Fall auftreten, dass fremde Urheberrechte an den KI-Inhalten bestehen. Dies ist der Fall, wenn, wie eingangs erwähnt, diese Inhalte zu stark bestimmten Werken aus den Trainingsdaten ähneln und daher als Plagiat deklariert werden können. Da eine KI wie ChatGPT aus unzähligen Quellen trainiert wird, in denen sich ebenfalls urheberrechtlich geschützte Werke befinden können, kann es durchaus passieren, dass KI-geschaffene Inhalte gegen die Urheberrechte von Werkschaffenden Personen verstoßen und es hier zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Weitergehend haftet bei einer Verletzung der Rechte nicht das KI-Unternehmen, sondern der Prompter, der das Plagiat veröffentlicht hat.
Wie werden Schaffende geschützt?
Sollten nun solch werkähnliche KI-Inhalte vorliegen, benötigt der Prompter eine Zustimmung des Urhebers, dass die KI-Inhalte veröffentlicht werden können. Dabei gilt: je größer die Ähnlichkeit, desto eher muss solch eine Zustimmung eingeholt werden. Wenn diese Inhalte ohne Zustimmung verbreitet wurden, hat der Urheber das Recht verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. So wäre es möglich den KI-Nutzer abzumahnen oder auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Unterlassungsansprüche zu erheben, sodass der Nutzer die Inhalte nicht weiterverbreiten darf.
Kann KI Plagiate erkennen?
Letztendlich wäre es als KI-Nutzer sinnvoll, die eigens geprompteten KI-Inhalte auf Plagiate zu überprüfen, um potenziellen Urheberrechtsproblemen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Dazu stellt sich nun allerdings die Frage, ob KI bereits in der Lage ist, Plagiate zu erkennen, um solch eine Überprüfung zu vereinfachen.
Heutzutage gibt es bereits unzählige Plagiatserkennungswerkzeuge auf Basis von KI, die sich mit dem Fortschreiten der Technik dauerhaft weiterentwickeln. Schon jetzt ermöglichen sie es große Mengen an Text präzise und schnell zu scannen und den Inhalt mit Millionen an Quellen zu vergleichen. Dadurch entsteht ein erhebliches Zeitersparnis bei der Plagiatsüberprüfung. Durch neuronale Netzwerke, maschinelles Lernen und natürlicher Sprachverarbeitung kann KI sogar subtile Formen von Plagiaten erkennen, bei denen beispielsweise Inhalte leicht umgeschrieben oder Argumente in ihrer Reihenfolge geändert wurden.
Allerdings ist KI noch kein perfektes Mittel zur Überprüfung, da sie noch einige Einschränkungen hat. Dies beruht vor allem darauf, dass KI nur so gut wie ihre Trainingsdaten sein kann. Zu ihren Einschränkungen zählen unter anderem, dass KI noch begrenzte Sprachkenntnisse hat und daher nicht in allen Sprachen gleich gut Plagiate erkennen kann. Ebenfalls können plagiierte Inhalte der KI entgehen oder originale Inhalte fälschlicherweise als plagiiert angemerkt werden.
Fazit
Künstliche Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten in der Ideenfindung und kreativen Schaffung, wirft jedoch komplexe rechtliche und ethische Fragen auf. Insbesondere das Urheberrecht bei KI-generierten Inhalten ist eine Herausforderung, da die traditionelle Definition eines Schöpfers fehlt. Während KI bereits Plagiatserkennung unterstützt und dabei hilft, rechtliche Konflikte zu vermeiden, ist sie noch nicht perfekt und hat ihre Grenzen. Schaffende müssen geschützt werden, indem klare Regeln zur Nutzung ihrer Werke durch KI geschaffen und durchgesetzt werden. Gleichzeitig sollte die Weiterentwicklung der Plagiatserkennung gefördert werden, um faire und kreative Nutzungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Ebenfalls wäre es immer sinnvoll zusätzlich zur KI eine menschliche Überprüfung vorzunehmen, um fälschliche Plagiatsvorwürfe zu vermeiden.
Autorin: Antonia Dorndorf
Lektorin: Julia Degenkolb
Quellen
https://www.freelancermap.de/blog/urheberrecht-von-ki-generierten-bildern/
https://www.getlaw.de/blog/ist-ki-kunst-urheberrechtlich-geschuetzt/
https://www.allaboutai.com/de-de/ressourcen/ki-in-der-plagiaterkennung/